das Ziel

Suche nicht vergebne Heilung!
Unsrer Krankheit schwer Geheimnis
Schwankt zwischen Übereilung
Und zwischen Versäumnis.

Johann Wolfgang v. Goethe

was ist das Ziel?

Ende mit der massiven Natur- und Selbstzerstörung durch mehr Rechtsstaatlichkeit über eine DEMOKRATIE-REFORM

bei möglichst realistischer Einschätzung der Natur des Menschen für ein Optimum an Freiheit und Möglichkeiten zur Glücksuche unter Bemühung um Wahrheit.

Nahziel ist die Errichtung einer unabhängigen Gutachteninstanz auf der Grundlage eines biotelen Ethikrasters.
BIOTELIE entspricht der heutigen Sozialökologie, welche Ökologie mit Ökonomie und Sozialordnung verbinden will, und erweitert dabei den Begriff der Ökologie um die darin häufig vernachlässigte Dimension der Biologie insbesondere auch des Menschen als eines Geist- und Naturwesens.

Es geht bei BIOTELIE um die Erhaltung der höheren Lebensformen, insbesondere der Menschheit durch Bewahrung und Erweiterung der Lebensgrundlagen unter besonderer Verantwortlichkeit der Wissenschaften. Unter Leben verstehen wir bejahtes Leben.

Die grundsätzlich agnostische Festlegung und die naturrechtliche Ideologie scheinen auch mit religiösen Denken vereinbar; vor allem kommt die Begründung der Staatsverfassung auf ein einziges Staatsziel den monotheistischen Religionen entgegen und versperrt die heute beliebte Ausflucht in willkürlich ausgewählte Verfassungsteilziele.
(Die von den nationalen Regierungen beschlossenen Verfassungen würden in Geltung bleiben, soweit sie nicht der biotelen Verfassung widersprächen; auch in solchen Fällen könnte die Bevölkerungsmehrheit ein Veto der biotelen Instanz kippen.)

Es ist kein anderes Staatsziel in Sicht, als das zu einem biotelen Weltstaat drängende, auf das sich die Nationen einigen könnten, zumal unter dem Aspekt der PLURALITÄT deren Selbständigkeit gesichert würde. Die Vereinten Nationen als Versammlung und Beschlußinstanz der Regierungen bekämen dabei eine gesteigerte Bedeutung, da nur ein Bruchteil der zur Regelung anstehenden Materie in wissenschaftlicher Urteilsübereinstimmung infolge klarer Sachverhalte entschieden werden kann, wie das Voraussetzung für biotele Gesetze ist.

Fortzupflanzen die Welt, sind alle vernünft'gen Diskurse
Unvermögend; durch sie kommt auch kein Kunstwerk hervor.

Johann Wolfgang v. Goethe

Die nachfolgende Skizzierung einer Staatsreform unter Anwendung biotelen Denkens steht unter dem (allerdings gewichtigen) Vorbehalt, daß die Gutachtenergebnisse meinen bisherigen Erfahrungen und Erwartungen entsprechen würden; ihre Wiedergabe erfolgt nur bruchstückhaft und zur Darbietung einer ermutigenden biotelen Vision:

Über den Ersatz des Bargeldes durch Chipgeld bei strikter biotel, d. h. permanent unabhängiger gutachterlicher Geldstromkontrolle gemäß ausschließlich gesetzlicher Handhabung sowie unter begleitender Zollkontrolle von Waren- und Leistungsströmen könnte die Kriminalität in allen Bereichen deutlich abgesenkt werden. Vorausgesetzt, daß die Schwarzarbeit durch Bargeldabschaffung wesentlich erschwert würde, könnte die Lebensarbeitszeit für standardisierbare Erwerbsarbeit nach Bedarf, d. h. flexibel, abgesenkt und die Erbringung der notwendigen Wirtschaftsleistung auf die Jugend und das frühe Erwachsenenalter zurückverlagert werden (bei Ausnahmeregelungen für Frauen und gesundheitlich Behinderte). Kinder und Jugendliche müßten zügig ihren Fähigkeiten entsprechend an den dann wieder funktionierenden Arbeitsmarkt herangeführt werden.
Die durch früheres Rentenalter frei werdenden Kräfte würden vielseitig eingesetzt:

  • in der Großelternrolle bei ganztägiger Berufsarbeit der Eltern (würden die Enkel sie dann später in Heime abschieben?),

  • in der politischen Arbeit vor allem in den Parlamenten (unter Gewährung von Diäten für Auslagen) mit der Folge des Zurückdrängens der Beamtenschaft dort zugunsten einer gemischtprofessionellen Zusammensetzung bei höherem Anteil berufserfahrener "Idealisten",

  • in der sozialen Wohltätigkeit (wie sie früher den Damen der "besseren Gesellschaft" vorbehalten war) unter Auslagenersatz,

  • in Studientätigkeiten mit Schwergewicht auf den geisteswissenschaftlichen Disziplinen, welche mit geringerer apparativer Ausstattung auskommen und geringeren Zustrom von Seiten der Jugend haben, da die Ausbildungsplätze bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden (entsprechend der heutigen Numerus-clausus-Regelung). Wissenschaft als Selbstzweck ist vornehmlich etwas für Leute, die sich dies leisten können.

Daß sich jedermann Gehör verschaffen können müsse, ist selbst auf dem Gebiet der Kunst und Unterhaltung nicht gänzlich unstrittig. (Heute stehen auch mächtige Cliquen, ja ganze Industrien davor!) Aber zu streiten muß doch dort erlaubt sein, wo Festlegungen sich schwerlich begründen lassen. Andererseits gilt auch: in Ruhegelassen zu werden ist auch eine Voraussetzung zum Glück. (Davon machen derzeit leider zu viele Gebrauch.)

Besonders, wenn die Liberalen
Die Pinsel fassen, kühnlich malen,
Man freut sich am Originalen;
Da zeigt sich nun ein jeder frei:
Er ist von Kindesbeinen tüchtig,
besieht sch Erd' und Himmel richtig,
Die Kunst ist selbst schon Tyrannei.

Johann Wolfgang v. Goethe

Grenzen der Freiheit? (frei nach der Ästhetik von Immanuel Kant)

Kunst, oft verkehrt
zum Stören,
macht meistens dann
Verdruß,
wenn ich nicht wegseh' n kann,
vermehrt,
wenn ich sie hören
muß.

Der Weltfrieden würde durch allgegenwärtige Weltpolizeikontingente gewährleistet, welche international zusammengesetzt und in fünf bis sieben etwa gleichgerüstete und jeweils streng regional operierende Blöcke eingeteilt wären, um einem Machtmißbrauch bis hin zu einer Weltdiktatur vorzubeugen. Die große Mehrzahl der Weltpolizisten befänden sich in Ausbildungsverhältnissen in Büros und Fabriken zur Überwachung der nationalen Abrüstung.
Das gezeichnete Bild einer dualen Regierungsgewalt (geteilt in biotele und Regierungsgesetzgebung mit strikter Zuständigkeitsverteilung und demokratischer Kontrolle) entspricht der (ersten?) nicht-totalitären Utopie, die deshalb nicht illusionär sein muß.

Die reitenden Helden vom festen Land
Haben jetzt gar viel zu bedeuten;
Doch stünd' es ganz in meiner Hand,
Ein Meerpferd möcht' ich reiten.

Johann Wolfgang v. Goethe

Willst du dich deines Wertes freuen,
So mußt der Welt du Wert verleihen.

Johann Wolfgang v. Goethe

— wie soll das Ziel erreicht werden?

Es soll von der fiktiven und zur Unterdrückung der Wahrheit ermunternden einseitigen und alle anderen Gesichtspunkte ausschließenden Doktrin der Demokratie abgegangen werden, wie sie heute öffentlich vertreten wird.
Nach derselben ist Demokratie eine auf Vertragsgrundlage zustande gekommene Staatsform, die durch eine repräsentative vom Volk periodisch gewählten Regierung zur Erfüllung des fiktiven Willens des Volkes gekennzeichnet ist. Parlamente und Regierungen hätten sich darnach an den Wünschen und Stimmungen der Mehrheit auszurichten, die in periodischen Wahlen über die Parlamentszusammensetzung zum Ausdruck gebracht werden.

Ergänzend — und dies ist unser Reformansatz — muß jedoch in Betracht gezogen werden, daß jede Regierung als eine Hauptaufgabe des Staates für das Gemeinwohl zu sorgen hat, eine Verpflichtung die sich auch über Wahlperioden hinaus in die Zukunft erstreckt und sogar über Landesgrenzen hinweg.

Dieser zweiten wesentlichen Aufgabe gemäß soll auf eine ergänzende langzeitpolitische Instanz hin gearbeitet werden, deren Rückgrat eine unabhängige Gutachteninstanz ist, welche das biotele Ethikraster ihrem Urteil zugrundelegt.

Die langzeitpolitische biotele Instanz würde ein Netz von Büros unterhalten, wobei den Bürovorständen etwa die Stellung der heutigen Bankdirektoren zukäme, nämlich die Verantwortlichkeit für einen ordentlichen Verwaltungsablauf. Auf den Gutachtenverlauf hätten sie keinen Einfluß; die Problemstellungseingaben kämen gebührenpflichtig aus dem Publikum, wie heute bei den Patentbehörden für das technische Erfindungswesen. Als Anreiz stünden der Antragsgebühr Erfolgsprämien gegenüber. Die Gutachter würden nach fachlichen Erfordernissen jeweils aus einer Liste Geeigneter und Williger nach Zufallswahl berufen. Für einen biotelen Gesetzentwurf wäre die Urteilsübereinstimmung der befaßten Abschlußgutachter erforderlich. Jeder biotele Gesetzentwurf (nicht jedoch "Regierungsgesetze") würde der elektronischen Direktabstimmung der von dem betreffenden Gesetz mutmaßlich Betroffenen unterworfen und wäre durch ein Mehrheitsveto blockierbar.

Zunächst jedoch geht es lediglich um einen Modellversuch im Internet, in welchem ohne gegenseitige Kenntnisnahme der Personalien wenigstens zwei Gutachter jeweils einen Problemlösungsvorschlag unabhängig auf ihre mutmaßliche Auswirkung hin überprüfen. Dies soll zunächst lediglich für den sozialen und politischen Bereich geschehen auf Grund des vorgegebenen biotelen Ethikrasters nach den Richtlinien des biotelen Verfahrens. Bei hinsichtlich Häufigkeit hoch signifikanter Übereinstimmung solcher Gutachten in mehrfacher Verfahrensanwendung, die jeweils andere Vorschläge betreffen, wird das Ergebnis als Bestätigung der Tauglichkeit des Arbeitswerkzeuges betrachtet

Für die vorgeschlagene Gutachteneinrichtung wird die Bezeichnung "STIMME DER WISSENSCHAFT" (SDW) vorgeschlagen, da in ihr alle verfügbaren Fachleute zum Einsatz kommen sollen und dann in ihr durch die Gutachtenübereinstimmung mit deutlicher Wahrscheinlichkeit repräsentiert sind.

Die Problemlösungsvorschläge können zunächst aus dem Interessengebiet aufgestellt werden, aus dem die ersten Pioniergutachter und Mäzene kommen; hilfsweise wird der Autor solche Aufgaben stellen, die ihm aus jahrzehntelangem biotelen Denken heraus als zukunftsträchtig erscheinen.
Ein solcher Vorschlag betrifft beispielsweise die Auswirkungen des Bargeldersatzes durch Chipgeld.

Wird die Gutachteninstanz nach Verfahrensbewährung erweitert und kann sie mit Aufträgen aus Regierung und für die Wirtschaft rechnen, so werden die — übrigens ständig wechselnden — Gutachter (Rotationsprinzip) nach ihrem Zeitaufwand und den Instanzeinnahmen entsprechend entlohnt. Wird die Gutachteneinrichtung im Fortgang der Entwicklung als hoheitliche und sicher dotierte Instanz etabliert, kann jeder Beliebige gegen Gebühr Verbesserungsvorschläge einreichen, die dann nach gutachterlich positiver Beurteilung als biotele Gesetzesvorschläge behandelt und fallweise der elektronischen Abstimmung durch die mutmaßlich Betroffenen unterworfen werden. Bei durch ein solches Gesetz erzielten Vorteilen werden dem Antragsteller von den Begünstigten durch den Staat eingezogene Prämien ausbezahlt.

Der Gutachterkreis soll sich aus Leuten mit gehobener Allgemeinbildung sowie in gestaffelten Gutachtenschritten aus Fachleuten aller vom jeweiligen Problemlösungsvorschlag berührten Gebieten zusammensetzen.
Die biotelen Gutachten werden schon während ihrer Entstehung im Rahmen der notwendigen Wahrung der Unabhängigkeit des Gutachterurteils im Internet veröffentlicht. Bei Bestätigung der gestellten Erwartungen wird sich die Gutachteninstanz um eine feste Ecke für regelmäßige Veröffentlichung in wichtigen Medien unter der Rubrik STIMME DER WISSENSCHAFT bemühen. Nach Übernahme hoheitlicher Funktionen würde die Einräumung eines angemessenen Veröffentlichungsraumes in den Medien gesetzlich angeordnet.

Die Autorität einer in der Gutachteninstanz STIMME DER WISSENSCHAFT geeinten Fachwelt (aller Berufe), in elitärer Heraushebung aus der heute für alles zuständig gehaltenen Masse, über Zufallsauswahl der Gutachter aus einer ausreichend großen Zahl der auf Grund von Kenntnis und Leistung Geeigneten, dürfte den veröffentlichten Vorschlägen größeres Gewicht verleihen; auch noch vor eine hoheitlichen Etablierung dieser Instanz dürften die Politiker kaum ohne Stellungnahme an solchen Vorschlägen vorbeikommen.

Wer von sich sagen kann, an dieser fortschrittlichen Entwicklung auch nur ein bißchen mitgewirkt zu haben, der könnte einmal Menschheitsgeschichte geschrieben haben.

Zwar nehmen ist recht gut, doch besser ist' s, behalten

Johann Wolfgang v. Goethe